Allgemeine Teilnahme- und Zahlungsbedingungen

1. Geltungsbereich
Die folgenden allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Firma F+U Rhein-Main-Neckar gGmbH, Hauptstraße 1, 69117 Heidelberg – im Folgenden F+U genannt – und dem Teilnehmer – im Folgenden Teilnehmer genannt – über die angebotenen Bildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie von der F+U vermieteten Unterkünfte (Wohnheime und Gastfamilien).
Die weibliche Form ist der männlichen Form in diesem Dokument gleichgestellt, lediglich aus Gründen der Vereinfachung und besseren Lesbarkeit wurde die männliche Form gewählt.


2. Allgemeines
An den Bildungsmaßnahmen der F+U kann jede Person teilnehmen. Soweit für einen angestrebten Abschluss Zugangsvoraussetzungen vorgeschrieben sind, ist deren Erfüllung Voraussetzung für die Teilnahme. Entsprechendes gilt, wenn eine Förderung nach SGB III in Anspruch genommen werden soll. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht. Zimmer werden nur im Zusammenhang mit einer bei der
F+U gebuchten Bildungsmaßnahme vermietet.


3. Regelungen zu Urlaub, Feiertagen, Teilnehmerzahl
3.1 Der an gesetzlichen Feiertagen ausgefallene Unterricht wird am Ende des Kurses nachgeholt. Aus Planungsgründen muss das Nachholen des Unterrichts schriftlich bis spätestens 14:30 Uhr am Vortag beantragt werden.
3.2 Auf Wunsch der Teilnehmer führen wir die Kurse auch bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 6 durch: Kürzung des Unterrichts um 25% bei 3-5 und um 50% bei nur ein oder zwei Teilnehmern. Zum Ausgleich kann ein anderer Gruppenkurs belegt werden. In Ausnahmefällen kann die Höchstteilnehmerzahl überschritten werden, den Teilnehmenden steht es frei, einen anderen Kurs der gleichen Niveaustufe zu belegen.
3.3 Aussetzung des Sprachkurses (Urlaub) - Der Teilnehmer hat die Möglichkeit, innerhalb des jeweils gebuchten Kurses eine Aussetzung des Kurses für einen Zeitraum von maximal 2 Kurswochen pro 12
Wochen zu beantragen. Bei rechtzeitiger Beantragung und Genehmigung setzt der gebuchte Kurs für den beantragten Zeitraum aus, das Kursende verschiebt sich entsprechend des beantragten Zeitraumes auf einen entsprechend berechneten späteren Termin. Die Fristen für die Beantragung sind je nach Kurs wie folgt:
a. Intensivkurse: je Kursquartal (12 Kurswochen) maximal zwei Kurswochen (Montag - Freitag); Beantragung spätestens bis Donnerstag, 16:00 Uhr, vor „Urlaubsbeginn“.
b. Abendkurse: Beantragung bis spätestens 16:00 am Kurstag.
c. Einzelunterricht, geschlossene Kleingruppen, Firmentraining: Eine kostenlose Terminabsage ist bis spätestens 14:00 Uhr am Vortag möglich. Termine am Montag müssen bis spätestens Samstag um
14:00 Uhr abgesagt werden.


4. Anmeldung und Vertragsschluss
4.1 Für jede Bildungsmaßnahme und jede Anmietung einer Unterkunft ist das Anmeldeformular der F+U Rhein-Main-Neckar gGmbH auszufüllen. Mit der
Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Allgemeinen Teilnahme- und Zahlungsbedingungen an.
4.2 Der Vertrag zwischen dem Teilnehmer und der F+U kommt zustande, wenn die Anmeldung von der F+U schriftlich per Brief, Telefax oder E-Mail bestätigt wurde.


5. Zahlungsbedingungen
5.1 Die Gebühren für die vertraglich vereinbarten Leistungen sind nach Erhalt der Rechnung bis spätestens vier Wochen vor Kursbeginn fällig. Alle Bankspesen gehen zu Lasten des Teilnehmers. Bei einer Anmeldung von weniger als zwei Wochen vor Kursbeginn ist die gesamte Gebühr unmittelbar bei Erhalt der Rechnung fällig
5.2 Für Kurse mit einer Dauer von mehr als drei Monaten kann eine Ratenzahlung vereinbart werden. Die Unterkunft kann in monatlichen Raten gezahlt werden. Preisermäßigungen gelten nur bei einer Vorauszahlung der vollständigen Kurs- bzw. Unterkunftsgebühren entsprechend der gültigen Preisliste. Alle Raten müssen spätestens zum Ende des Kurses bzw. des Mietverhältnisses beglichen sein.
5.3 Die Gebühren und ihre Fälligkeiten sind unabhängig von Leistungen Dritter.
5.4 Bei Zahlungsverzug wird eine Bearbeitungsgebühr von € 2,50 je Mahnung erhoben. Dem Kursteilnehmer steht es frei, den Nachweis zu führen, dass der F+U kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
5.5 In begründeten Einzelfällen können Ausnahmen erfolgen, die für ihre Wirksamkeit der Schriftform bedürfen.
5.6 Der Rechnungsbetrag kann bar, per EC-Karte, Banküberweisung oder per Kreditkarte (Visa, Master) beglichen werden. Überweisungen auf folgendes Konto (immer erst nach Rechnungsstellung):
F+U Rhein-Main-Neckar gGmbH
HypoVereinsbank
IBAN: DE38 6722 0286 0031 7684 03
BIC: HYVEDEMM479


6. Rücktritt und Kündigung durch den Teilnehmer
6.1 Der Teilnehmer kann bis drei Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme vom Vertrag zurücktreten. Für die Fristwahrung ist der Posteingang bei der F+U entscheidend. Die Rücktrittserklärung bzw. die Kündigung muss bei der Verwaltungsstelle der F+U, Hauptstraße 1, 69117 Heidelberg in Textform eingegangen sein.
6.2 Wurde ein Einladungsschreiben von Seiten der F+U für die deutsche Botschaft erstellt, so gilt: Falls das Visum nicht ausgestellt wird, wird die Rücküberweisung der Zahlung abzüglich entstandener Kosten wie z.B. für Porto (z.B. DHL), der Bankspesen und einer Verwaltungsgebühr von € 200 durch die F+U garantiert. Der Kursteilnehmer hat die Möglichkeit, den Nachweis zu führen, dass der F+U kein oder ein geringerer Schaden als die genannten Gebühren entstanden ist. Ablehnung ist durch einen amtlichen Bescheid und durch die Vorlage des Originaleinladungsschreibens zu dokumentieren. Eine Kündigung des Sprachkurses nach Erhalt des Visums ist nur bei Vorlage eines Dokuments der deutschen Botschaft möglich, das den Verzicht auf die Einreise in Deutschland belegt. Sollte die Einreise bereits erfolgt sein, so ist eine Kündigung des Sprachkurses nicht mehr möglich (siehe 6.4.c und 6.8), für eine Zimmerkündigung gilt Punkt 6.4.e.
6.3 Bei Buchung des Services „provisorische Zulassung“ gilt: Der Service ist nur in Verbindung mit einem Intensivkurs mit mindestens 12 Wochen buchbar. Der Teilnehmer verpflichtet sich, der F+U alle für die Bewerbung an der Universität notwendigen Dokumente zur Verfügung zu stellen. Der Bewerbungsprozess beginnt nach vollständigem Zahlungseingang und nach Erhalt aller für die Bewerbung notwendigen Dokumente. Die Kündigung des Sprachkurses nach Beginn des Bewerbungsprozesses ist nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen, bei einem Verzicht auf die Einreise nach Deutschland und bei Ablehnung der Bewerbung durch die Universität möglich. Ungeachtet dessen, gelten die Punkte 6.1-6.2 und 6.4.-6.9. Im Falle einer wirksamen Kündigung verpflichtet sich der Teilnehmer a) einen Nachweis der Botschaft zu erbringen, dass auf die Einreise und verzichtet wird und b) einen Nachweis von der Universität über den Verzicht auf den Studienplatz vorzulegen.
6.4 Ausschlaggebend für die Rücktritts- bzw. Kündigungsfristen der Kurse sowie der Unterkunft, falls gebucht, ist das Datum des Kursbeginns. Bei Kündigung des Kurses wird automatisch auch die Unterkunft storniert. Bei Rücktritt von weniger als 3 Wochen vor Kursbeginn werden folgende Stornierungsgebühren erhoben:
a. Bis eine Woche vor Kursbeginn: € 145 für den Kurs; € 180 für die Unterkunft.
b. Bis Freitag, 12:00 Uhr vor Kursbeginn: die Kursgebühr für eine Kurswoche; die Miete für 2 Wochen plus € 130 Verwaltungsgebühr für die Unterkunft; nach diesem Zeitraum aber noch vor Kursbeginn:
die Anmeldegebühr plus die Kursgebühr für zwei Kurswochen oder im Falle eines Einzelunterrichts die Kursgebühr für zwei Einzelstunden; die Miete für zwei Wochen plus € 130 Verwaltungsgebühr
für die Unterkunft.
c. Nach Kursbeginn ist eine Kündigung des Kurses und der damit im direkten Zusammenhang stehenden Leistungen nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen möglich. Das Recht zur außerordentlichen
Kündigung bleibt unberührt.
d. Auch bei Nichtaufnahme des Kurses ist die volle Kursgebühr zu bezahlen.
e. Nach Mietantritt ist eine Kündigung der Unterkunft unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs vollen Wochen und der Begleichung einer Kündigungsgebühr von € 150 möglich.
f. Der Kursteilnehmer hat die Möglichkeit, den Nachweis zu führen, dass der F+U kein oder ein geringererSchaden als die genannten Gebühren entstandenist.
6.5 Für externe Prüfungen (TestDaF, TELC, TOEFL®, TOEIC®, ECL, TestAS, OnDaF, IELTS u. a.) gelten die Rücktritts- und Gebührenregelungen der jeweiligen Lizenzgeber.
6.6 Transfer- sowie weitere Sonderleistungen (vgl. Broschüre S. 26) können bis 3 Tage vor Leistungsbeginn kostenlos storniert werden. Danach ist eine Kündigung nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen möglich.
6.7 Bei allen Fristen ist der Posteingang bei der F+U entscheidend.
6.8 Sollten durch Fördermaßnahmen oder sonstige gesetzliche Vorschriften andere Kündigungsfristen gelten, haben diese Vorrang.
6.9 Unberührt von den o.g. Mahn- und Rücktrittsgebühren bleibt die Möglichkeit des Kursteilnehmers, den Nachweis zu führen, dass der F+U kein Schaden oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.


7. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten des Kursteilnehmers werden gemäß den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere gemäß der EU-Datenschutzgrundverordnung und des TMG verarbeitet und geschützt. Informationen zur Art und Nutzung der erhobenen personenbezogenen Daten sowie zu Widerrufsmöglichkeiten sind den Hinweisen zum Datenschutz, die jeder Kursteilnehmer
erhält, zu entnehmen.


8. Pflichten und Leistungen der F+U
8.1 Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sowie für die Höhe der Kursgebühren und des Mietzinses sind die Beschreibungen und Preise der deutschen und englischen Broschüre maßgebend. Weitere Übersetzungen dienen nur der Orientierung.
8.2 Die F+U verpflichtet sich dafür zu sorgen, dass alle Fertigkeiten und Kenntnisse, die zum Erreichen des Bildungszieles notwendig sind, vermittelt werden; evtl. bestehende Richtlinien bzw. Prüfungsordnungen werden hierbei zugrunde gelegt.
8.3 Alle Sprachkurse der F+U dienen der beruflichen, schulischen oder akademischen Weiterbildung und können auch als Vorbereitung auf ein anerkanntes Sprachdiplom belegt werden.
8.4 Der Unterricht wird im Rahmen des zu Beginn des Lehrganges gültigen Lehrgangsangebotes erteilt. Die F+U behält sich Änderungen vor, jedoch darf das Lehrgangsziel nicht verändert werden.
8.5 Soweit wesentliche Änderungen vor oder während der Bildungsmaßnahme notwendig werden, sind diese dem Teilnehmer schriftlich bekannt zu geben.
8.6 Der Wechsel einer Lehr- bzw. Ausbildungskraft ist keine wesentliche Änderung in diesem Sinne.
8.7. Schulbescheinigungen und Bestätigungen werden nur ausgestellt soweit alle Rechnungen bzw. Raten beglichen sind.
8.8. Mit der Anmeldebestätigung garantieren wir eine Niveaudifferenzierung des Unterrichts nach dem Europäischen Referenzrahmen für Sprachen wie folgt: A1, A2, B1, B2, C1, C2. Der Teilnehmer muss mit der Buchung F+U über sein Sprachniveau in Kenntnis gesetzt haben. 

9. Pflichten des Teilnehmers
Der Teilnehmer verpflichtet sich:
9.1 die für die Feststellung zur Zugangsvoraussetzung zum Lehrgang und Zugangsvoraussetzungen zur Prüfung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und vollständig vorzulegen,
9.2 die am Unterrichts- bzw. Wohnort geltende Hausordnung zu beachten, insbesondere den Unterricht nicht zu stören, Geräte und Einrichtungen pfleglich zu behandeln und den Anweisungen der Mitarbeiter der F+U im Rahmen der Hausordnung zu folgen,
9.3 die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten zum Erreichen des Lehrgangsziels zu erwerben,
9.4 regelmäßig und pünktlich an den Unterrichtseinheiten und an Maßnahmen zur Ermittlung des Bildungsstandes teilzunehmen,
9.5 Vorschriften des Berufsbildungs- und des Schulrechtes bzw. der gültigen Ausbildungsordnung zu beachten,
9.6 Pflichten im Rahmen von Auftragsmaßnahmen für Dritte zu wahren sowie
9.7 die mit diesem Vertrag eingegangenen Verpflichtungen einzuhalten. Der F+U bleibt es vorbehalten, Schadensersatzansprüche wegen Verstoßes gegen die Pflichten aus Ziffer 9.1 bis 9.7 geltend zu machen.


10. Ausschluss und Kündigung durch die F+U
10.1 Die F+U behält sich vor, Teilnehmer, die gegen dieZiffer 9 vorsätzlich oder grob fahrlässig verstoßen, nach vorheriger Abmahnung, ganz oder teilweise vom Lehrgang auszuschließen.
10.2 Der F+U steht weiterhin ein Kündigungsrecht zu, wenn der Teilnehmer mit der Entrichtung der geschuldeten Lehrgangsgebühren bzw. dem Mietzins in Verzug ist und trotz Mahnung nicht bezahlt. Gleiches gilt, wenn eine Fehlzeitenquote nach Vorgabe der Ausländerbehörden (visumspflichtige Kursteilnehmer) überschritten wird, der gemeinsame Unterricht wiederholt gestört wird oder das Lehrgangsziel nachweislich nicht erreicht werden kann. In diesen Fällen sind alle offenen Zahlungen sofort fällig. Bereits gezahlte Beiträge werden bis zum Datum der selbstverschuldeten Kündigung nicht erstattet. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Gebühren bis zum nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermin zu entrichten.


11. Sonstiges
11.1 Eine Haftung der F+U für Schäden, die dem Teilnehmer im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss bzw. der Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme entstehen, ist ausgeschlossen. Schadensersatz im Falle der Lehrgangsabsage, der Lehrgangsverschiebung oder eines Lehrgangsabbruchs wegen Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl ist ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der F+U oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Bereits gezahlte Gebühren werden erstattet. Sofern wesentliche Vertragspflichten betroffen sind, ist die Haftung der F+U bei leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind wesentliche Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährden würde sowie Pflichten, die der Vertrag der F+U nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich machen und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf.
11.2 Soweit der F+U die Versicherungspflicht obliegt, sind die Teilnehmer über die für die F+U zuständige Verwaltungs- Berufsgenossenschaft bzw. die zuständige Unfallkasse der Länder unter der Voraussetzung unfallversichert, dass sie eine Krankenversicherung nachweisen können. Unfallversichert sind dann alle Dienst- und Wegeunfälle im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Bildungsmaßnahme.


12. Ausschlussfrist
Rücktritt und Kündigung sind ausgeschlossen, wenn seit der Entstehung des Rücktritts- bzw. Kündigungsgrundes mehr als sechs Wochen vergangen sind.


13. Nebenabreden / Salvatorische Klausel
13.1 Änderungen des Vertrages und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Gleiche gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
13.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame bzw. unwirksam gewordene Klausel durch eine Regelung zu ersetzen, die der bisherigen Regelung nach den Vorstellungen und den wirtschaftlichen Geschäftsgrundlagen der Parteien am nächsten kommt.
13.3 Ist der Vertragspartner ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand unser Geschäftssitz für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, vereinbart. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunktder Klageerhebung nicht bekannt ist.
13.4. Weiterhin gelten die Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten, die Hausordnung und Schulordnung sowie die ausgehändigten Verhaltensregeln und Informationsbroschüren sofern sie Verhaltensregeln enthalten.


Stand 25.09.2023